88 Personen haben im letzten Jahr das Abkommen zwischen Verbraucherzentrale und Notariatskammer Bozen in Anspruch genommen
Im Zuge der letzten Jahre haben die Berater:innen der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) eine stetig steigende Nachfrage von Rat und Hilfe in Erbschaftsfragen registriert. Seit 2012 gibt es für die BürgerInnen die Möglichkeit, eine kostenlose Erstberatung durch einen Notar zu erhalten. Möglich ist dies dank einem Abkommen, das die Verbraucherzentrale und die Notariatskammer Bozen unterzeichnet haben.
Die von allen Notaren auf Landesebene angebotene Erstberatung befasst sich beispielsweise mit der Erläuterung der einzelnen Testamentarten, der Hilfe bei der Verfassung eines eigenhändigen Testaments oder Kontrolle eines solchen, der gesetzliche Erbfolge, den Pflichterbteilen oder den Schenkungen. Auch können sich die Verbraucher:innen über die steuerlichen Aspekte in der Erbfolge informieren.
Um in den Genuss einer der kostenlosen Erst-Beratung zu kommen, muss unter Bezug auf das „Abkommen zwischen Verbraucherzentrale Südtirol und Notariatskammer Bozen“ eine Terminvormerkung bei einem Notar der Notarkammer des Landes vorgenommen werden.
„Auch wenn das Thema kein angenehmes ist: sprechen Sie mit Ihren Erben darüber, was nach Ihrem Ableben passieren soll und wie die Vermögenswerte zu handhaben sind“ kommentiert Gunde Bauhofer, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale. „Wesentlich sind dafür klare und verlässliche Informationen. Die Notare leisten mit ihrer kostenlosen Erstberatung für die Bürger:innen einen großen Beitrag in Sachen Rechtsgewissheit und Transparenz.“
Auf der Homepage der Verbraucherzentrale kann auch unter „Wegweiser der Notariatskammer“ der Leitfaden „Leben im Kondominium“ mit Informationen, Antworten auf die häufigsten Fälle aus der Praxis und Bestimmungen abgerufen werden. Es handelt sich um die deutsche Übersetzung des Wegweisers aus der Reihe „Wegweiser für die Bürger“, welche vom Nationalen Notariatsrat zusammen mit den Verbraucherorganisationen herausgegeben werden. Ein weiterer vorhandener Wegweiser ist der über „Konventionierte Wohnungen und Wohnungen für Ansässige“: Auflagen die sich beim Kauf einer Wohnung für Ansässige für die Besitzer:innen ergeben.