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Informationen für die Bestattungsinstitute bezüglich Todesanzeigen

Online seit: 24.09.2020

beruhend auf einer Mitteilung des Bischöflichen Ordinariats Brixen-Bozen.

Folgende Punkte sollen bei der Textformulierung bei Todesanzeigen berücksichtigt werden:

Bezeichnung der christlichen Vorbereitung auf den Tod
In Todesanzeigen findet man gelegentlich die Formulierungen „nach Empfang der letzten Ölung“ oder „nach Empfang der Sterbenssakramente“, die seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil nicht mehr eingeengt als Sakrament für die Sterbenden zu sehen sind.
Den Sterbenden wird als Vorbereitung auf den Tod die Kommunion als Wegzehrung gereicht, für die folgende Formulierungen angebracht sind:

„vorbereitet durch ein christliches Leben“
„im Glück und im Vertrauen auf die Auferstehung“
„gestärkt durch die Sakramente der Kirche“
„gestärkt/vorbereitet durch die Empfängnis der Eucharistie“
„gestärkt/vorbereitet durch die Empfängnis der Wegzehrung“
„nach bewusster und gläubiger Vorbereitung“

 
Bezeichnung des Gottesdienstes am Begräbnistag
In den Todesanzeigen sollte der Ausdruck „Auferstehungsgottesdienst“, bzw. „Auferstehungsfeier“ vermieden werden, der weder dem tieferen, weiteren Sinn des Anlasses, noch der tiefen Trauer der Angehörigen und deren Schmerze gerecht wird.
Es werden folgende offene Formulierungen empfohlen:

„Eucharistiefeier“
„Messefeier“
„Gottesdienst“
„Bestattungsgottesdienst“
„Begräbnisgottesdienst“
„Abschiedsgottesdienst“
„Trauergottesdienst“
„Trauerfeier“

Der Hinweis auf den Gottesdienst kann auch folgendermaßen formuliert werden:

„Wir begleiten unsere(n) Verstorbene(n) zur Eucharistiefeier/Messefeier in die Pfarrkirche und anschließend zur Bestattung auf den Ortsfriedhof“
2Die Begräbnismesse für Frau/Herrn NN ist am…“
„Wir feiern die Hl. Messe für unsere(n) Verstorbene(n) am….“
„Nach/vor der Beisetzung wird die Eucharistie für die/den Verstorbene(n) um … Uhr in … gefeiert“

eingetragen von Christof Gasser am 27.01.2010

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