Was muss ich nach der Beerdigung beachten, welche Behördengänge sind zu erledigen

Folgende Punkte sollen ihnen dabei ein wenig helfen.
Wir empfehlen jedoch auch bei der zuständigen Gemeinde vorzusprechen.

  • Arbeitgeber
     
  • Steuererklärung/ Agentur der Einnahmen/ Wirtschaftsberater
     
  • INPS oder INPDAP Alters- und Hinterbliebenenrente
    Wenn die Rente/n in der Gemeinde aufscheint/en, so wird/werden diese von Amts wegen abgemeldet NICHT jedoch eine Auslandsrente
     
  • Amt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden
    Die Abmeldung kann telefonisch unter der Nummer 0471 418270 erfolgen
     
  • Sanitätsbetrieb Leistungsabteilung Sprengel
    Diese benötigen einen Totenschein, allerdings NUR wenn der/die Verstorbene Empfänger des Hauspflegegeldes war
     
  • Führerschein
    Einen Totenschein an die Motorisierung faxen (Nummer)
     
  • Fahrzeugschein
    Die Umschreibung bzw. Abmeldung eines Fahrzeuges kann bei einer Autoagentur oder bei der Motorisierung in Bozen (0471 415479) gemacht werden. FRIST: innerhalb 60 Tage nach Ableben
     
  • Versicherungen
    Lebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Gebäude-, Feuer-, Autoversicherung, usw.
     
  • Bank
     
  • Schule, Universität, Kindergarten, Kurse, usw.
     
  • Grundbuch/ Katasteramt
     
  • Autonome Provinz
    Beitrags- oder Darlehnsempfänger
     
  • Bauernbund
     
  • Telecom - Handyvertrag
     
  • Stromlieferant
    Nur für ENEL Kunden: Auskünfte Telefonisch unter 800 900800 # 22
     
  • Waffen / Waffenpass
    Ein Familienangehöriger muss persönlich bei den Carabinieri erscheinen. Mitzunehmen sind der Waffenpass und alle "Dennunce d'armi"
     
  • Lizenzen
    Fischerei-, Gewerbe-, Funk-, Handwerkslizenz, usw
     
  • Vetrträge, Mietverträge
    Wohnung, Geschäft, usw
     
  • Fernsehgebühr, Müllgebühr, Gaswerke
     
  • Ansuchen Hinterbliebenenrente 
     
  • Facebook Konto
     

Wir möchten darauf hinweisen, dass alle Punkte sorgfältig überprüft sind, jedoch kann KEIN GEWÄHR gegeben werden.