Beerdigungsspesen für Familienmitglieder sind bis zu einem Gesamtbetrag von € 1.549,37 je Todesfall steuerlich absetzbar.
Dabei ist auch eine Aufteilung zwischen mehreren Angehörigen möglich, jedoch darf der Höchstbetrag der Abschreibung nicht € 1.549,37 überschreiten.
Der Steuerabsetzbetrag beträgt pro Todesfall 19% auf den Höchstbetrag von Euro 1.549,37 €; das heisst eine Steuerersparnis von 294,38 €.
Absetzbar sind die Beerdigungsspesen für:
Um die Beerdigungsspesen auch wirklich absetzen zu können, muss ein feststellbarer Bezug zwischen Verstorbenern und demjenigen, der die Spesen getragen hat und absetzen möchte, bestehen. Zu den Beerdigungsspesen zählen unter anderem:
INFO für 2015
Beerdigungsspesen auch für Nichtverwandte ab sofort steuerlich absetzbar:
Bereits für die Steuerperiode 2015 (Vordruck 730 oder UNICO 2016) können Beerdigungsspesen auch für Nichtverwandte steuerlich in Abzug gebracht werden.
Der Steuerabsetzbetrag beträgt pro Todesfall unverändert 19% auf einen Höchstbetrag von Euro 1.549,37.